Rehlinger: 3 Millionen Euro für die Zukunft des Gastgewerbes – Investitionsprogramm wird fortgesetzt



Rehlinger: 3 Millionen Euro für die Zukunft des Gastgewerbes – Investitionsprogramm wird fortgesetzt.
Das Investitionsprogramm des Wirtschaftsministeriums für Zukunftsinvestitionen im saarländischen Gastgewerbe wird wegen seines durchschlagenden Erfolges weitergeführt.
Das verkündete Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger am Dienstag in der Landespressekonferenz. Die vorgesehenen drei Millionen Euro des „Sonderkonjunkturprogramms Gastgewerbe“ seien bereits komplett verplant, so die Ministerin.



Mit dem Sonderkonjunkturprogramm, das Rehlinger im Herbst letzten Jahres aus der Taufe gehoben hatte, werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten gefördert.
Die vom Wirtschaftsministerium geförderten Modernisierungs- und Erweiterungsprojekte verteilen sich auf 52 Betriebe in allen Landkreisen. Da der Fördersatz des 3 Mio.-Euro-Programms 50 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt, beläuft sich das gesamte Investitionsvolumen auf 6 Mio. Euro.
Im Folgenden eine Übersicht über die Anträge, geordnet nach den Landkreisen:
Landkreis | Anzahl Anträge | Investitionsvolumen | Zuschüsse |
Merzig-Wadern | 14 | 1,7 Mio. € | 850.000 € |
Saar-Pfalz-Kreis | 11 | 1,2 Mio. € | 600.000 € |
Regionalverband Saarbrücken | 11 | 1,2 Mio. € | 600.000 € |
St. Wendel | 7 | 600.000 € | 300.000 € |
Neunkirchen | 5 | 700.000 € | 350.000 € |
Saarlouis | 4 | 600.000 € | 300.000 € |
Gesamt | 52 | 6 Mio. € | 3 Mio. € |
Die Fortführung des Sonderkonjunkturprogramms wird mit Mitteln aus dem REACT-Programm der EU finanziert. Mit der sogenannten „Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas“ werden Maßnahmen zur Linderung der Corona-Pandemie unterstützt.
Da diese erst im Herbst 2021 fließen sollen, stellt das Wirtschaftsministerium übergangsweise 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landesmittel werden später mit den REACT-Mitteln in Höhe von 4,2 Mio. Euro verrechnet. Dadurch sei sichergestellt, dass die Antragstellung nahtlos weiterlaufen könne, so Rehlinger.
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Erweiterung durch mehr Übernachtungsmöglichkeiten – dabei müssen 30 Prozent der Kosten in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung aufgewendet werden. Antragsberechtigt sind bereits im Jahr 2019 am Markt tätige oder im Zuge der Corona-Pandemie stillgelegte kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte im Saarland. Sie müssen mindestens 1,5 Vollzeitmitarbeiter:innen beschäftigen.
Die Investition muss mindestens 20.000 Euro netto betragen, wovon dann 10.000 Euro durch den Antragsteller getragen werden müssen. Die maximal förderfähige Investitionssumme liegt bei 200.000 Euro netto.
Quelle(n):
- Saarland.de
- Foto Anke Rehlinger: Sandro Halank (Creative Commons, Attribution-Share Alike 3.0 Unported)
- Foto Saarlouiser Altstadt bei Nacht: Oliver Raatz