Peter Strobel sagt den von der Flutkatastrophe betroffenen Bundesländern steuerliche Hilfe zu



Sommergespräch 2021: Finanz- und Europaminister Peter Strobel sagt den von der Flutkatastrophe betroffenen Bundesländern steuerliche Hilfe zu – In seinem Sommergespräch hat Finanzminister Peter Strobel am Dienstag (27.07.2021) steuerliche Erleichterungen zur Beseitigung der durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe in den betroffenen Bundesländern verursachten Schäden angekündigt. Zudem verdeutlichte er als Europaminister, dass die Rechtsstaatlichkeit der EU ein schützenswertes Gut ist und fordert daher einen klaren Kurs von der EU gegenüber Ungarn und Polen.
Aufgrund der kürzlich durch die Starkregenfälle ausgelösten Hochwasser sind hauptsächlich in den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern beträchtliche Schäden entstanden. Hierauf haben diese Länder mit der Herausgabe entsprechender Anweisungen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die Naturkatastrophe verursachten Schäden reagiert. Unter den nicht unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Länder, hat das Saarland erklärt, die in den v. g. Anweisungen enthaltenen steuerlichen Erleichterungen mitzutragen und ebenfalls anzuwenden. Mit diesem Paket von rund 50 steuerlichen Hilfsmaßnahmen sollen unbillige Härten vermieden und den Geschädigten unbürokratisch geholfen werden.



Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Maßnahmen:
- Als Nachweis für Geldspenden auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
- Steuerbegünstigte Körperschaften, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke fördern, können die im Rahmen einer Sonderaktion eingeworbenen Spenden entweder unmittelbar selbst zur Unterstützung der vom Unwetter Geschädigten einsetzen, oder an eine Einrichtung, die z. B. mildtätige Zwecke fördert bzw. an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts weiterleiten, ohne den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit fürchten zu müssen.
- Steuerbegünstigte Körperschaften können Soforthilfen bis zur Höhe von 5.000 € ohne weitergehende Prüfung an die geschädigten Personen auszahlen. Einschränkungen bestehen bei betrieblichen Schäden.
- Steuerbegünstigten Körperschaften ist es gestattet, ihre nicht zur Verwirklichung eigener satzungsmäßiger Zwecke notwendigen vorhandenen Mittel zur Unterstützung der von Hochwasser Betroffenen zu spenden.
- Öffentlichkeitswirksame Unterstützungsleistungen von Unternehmen an die Opfer der Hochwasserflut können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
- Unterstützungsleistungen von Unternehmen an geschädigte Geschäftspartner können wegen Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen als Betriebsausgaben abgezogen werden.
- Unterstützungsleistungen von Freiberuflern und Handwerkern, die über die Spendenaufrufe ihrer Berufskammern und Innungen an die Berufskolleginnen und Berufskollegen für deren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit geleistet werden, können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
- Unterstützungsleistungen von Unternehmen in Form von Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen oder dem Einsatz betrieblicher Wirtschaftsgüter zugunsten der geschädigten Personen und mit der Schadensbewältigung befassten Einrichtungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden, z. B. wenn ein Baumarkt kostenlos Entwässerungspumpen oder ein Bauunternehmer Bagger und LKWs zur Verfügung stellt.
- Auch im Bereich der Umsatzsteuer gelten für Hilfeleistungen von Unternehmen Begünstigungen. So wird bei der Verwendung unternehmerischer Gegenstände oder der Erbringung von Hilfsleistungen zur Bewältigung der unwetterbedingten Schäden zunächst auf die Besteuerung sogenannter unentgeltlicher Wertabgaben verzichtet.
- Bei Unterstützungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Arbeitslohnspenden bleiben diese Lohnteile beim steuerpflichtigen Arbeitslohn außer Ansatz. Der Arbeitgeber muss dies entsprechend dokumentieren. Dies gilt auch für Arbeitnehmer-Beihilfen innerhalb verbundener Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz.
Darüber hinaus thematisierte Europaminister Peter Strobel im Rahmen des Sommergesprächs die aktuelle Diskussion rund um die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Dabei ginge es um mehr als Meinungsverschiedenheiten, es ginge um Vertragstreue und den Bestand der Europäischen Union insgesamt. Europa sei mehr als ein Wirtschaftsverbund mit Milliardentransfers in gerade diese beiden osteuropäischen Staaten. Dies müsse die EU deutlich machen und letztlich auch sanktionieren. Brüssel dürfe sich hier nicht als zahnloser Tiger erweisen, denn sonst drohe ein enormer Glaubwürdigkeitsverlust.
Quelle(n):
- Saarland.de
- Foto Finanzminister Peter Strobel: Harald Krichel (Creative Commons, Attribution-Share Alike 3.0 Germany)
- Symbolfoto: Pixabay